AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Yves Alain Moor Photography (YAMP) bzw. seinem Agenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital erstellte Bilder.

2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte von YAMP durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung von YAMP durch den Kunden.

3) Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen von YAMP.

Rechte und Pflichten des Kunden

4) Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen von YAMP.

5) YAMP ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.

6) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann YAMP bzw. sein Agent Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagisten, Stylisten etc.).

7) Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von YAMP gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.

8) Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.

9) Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum von YAMP. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.

10) Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.

11) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ge¬nehmigt.

12) Der Kunde Ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.

13) Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 12) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat YAMP Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.

14) Es obliegt nicht YAMP, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

15) YAMP darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer Form (Internet).

Nutzungsrechte

16) Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

17) Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, YAMP eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -Archive) zu bezahlen.

18) YAMP kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehaltlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren.

19) Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

20) Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheber¬rechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von YAMP gestattet.

21) Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

22) Bei Verwendung des Werks hat der Kunde für eine gebührende Namensnennung zu sorgen (Photo: www.yvesalainmoor.ch).

23) Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch YAMP für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt YAMP dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

Haftung

24) YAMP haftet nur für vorsätzliches und grobfahriässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.

25) Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 24) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen von YAMP.

26) Bei Ansprüchen gegen YAMP seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 14) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

27) Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.

Honorar

28) Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern YAMP mehrwertsteuerpflichtig Ist) geschuldet und zahlbar Innert 10 Tagen ab Rechnungstellung.

29) Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen von YAMP, hat YAMP Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten.

30) Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reise¬kosten, Spesen etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

31) Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (RAW-Konversionen, Farb- und Tonwertanpassungen, Bildauswahl treffen. Retuschen etc.) gesondert in Rechnung gestellt.

32) Bei digitalen Produktionen fällt eine Kamerapauschale an. Diese ist nicht identisch mit den Kosten für Bildbearbeitung und berechnet sich nach Grosse und Umfang der eingesetzten Ausrüstung.

33) Das Honorar (gemäss Ziffer 28) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das In Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

34) Bei Lieferung von Bildmaterial aus dem Archiv von YAMP fällt nebst der Lizenzgebühr auch eine Archivnutzungsgebühr an. Diese berechnet sich nach dem Tarif des SAB.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

35) Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz von YAMP, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

 Bern, 4. Juli 2017